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prangerDa hat ein Herr E, von Beruf SPD-Mitglied im Bundestag, seiner Leidenschaft frönend, bei einem kanandischen Internet-Versand Bilder und Videos der Kategorie 2 der Kindesdarstellung bestellt. Dem Gesetz und der Aussage des hannoverschen Oberstaatsanwaltes nach, handelt es sich NICHT um strafbare Ware, also auch deren Besitz ist nicht strafbar.

Der Internethandel scheint allerdings auch mit der Kategorie 1 gehandelt zu haben. Die ist natürlich strafbar, weil sie strafbare sexuelle Handlungen mit Kindern zeigt. Folgerichtig bekam der Handel mit dem Kanadischen Staat ziemlichen Ärger und rückte alle IP-Adressen aus seiner Kundenkartei heraus.

Darunter befand sich die Adresse des Herrn E. Ausdrücklich als Kategorie-2-Kunde genannt (wie auf der PK des Oberstaatsanwaltes Hannover vor einer Woche betont wurde). Dennoch wurde eine Durchsuchung der Wohnung und des Büros des Herrn E. durchgeführt. Jeder erwachsene Mensch in diesem Lande, der noch alle fünf Sinne zu gebrauchen weiß, weiß auch, dass damit die politische Karriere beendet wurde. Und zwar ergebnisunabhängig.

Der Herr Oberstaatswalt führte in bedachten Worten weiter aus, dass diese Durchsuchung nichts strafrechtlich Relevantes erbracht hat. Man fand allerdings Hinweise darauf, dass Herr E. zwei Computerfestplatten oder Computer, das ging nicht klar aus den Aussagen hervor, hat Verschwinden lassen.

Das reichte, ein staatsanwaltliches Verfahren einzuleiten.

„Wie bitte?“ So müsste jetzt ein Aufschrei durch Politik und Presse gehen. „Hinweise auf das Verschwindenlassen von Computern können höchstens das Verschwindenlassen von Computern beweisen. Ich selbst benutze seit den frühen Neunzigerjahren bestimmt schon den zehnten Computer. Ich habe also mindestens neun „verschwinden“ lassen. Die Oberstaatsanwaltschaft leitet daraus jedoch ab, der Herr E. hatte auf den Festplatten ganz bestimmt ganz schlimm verbotene Sachen gespeichert.

Das mag zutreffen und das ist nicht nur verboten, sondern hochgradig verwerflich. Kinderschutz hat vor allem Vorrang. Es wurde aber auch vielfach darauf hingewiesen, das durch dass Betrachten solcher Bilder in den Köpfen dafür veranlagter Menschen schlimme Gedanken ausgelöst werden können. Ich will hier nicht der Kinderpornographie eine Lanze brechen, sie ist absolut geächtet und absolut strafbar, ohne Ausnahme. Aber ich dachte immer, was sich innerhalb des Kopfes eines Menschen abspielt, solange es nicht zur ausgeführten Tat wird, geht niemanden etwas an. „Die Gedanken sind frei!“.

Die Staatsanwaltschaft, der die Mitteilungen der Kanadier vorlag, informierte ihre Chef, den damaligen Innenminister Friedrichs. Der informierte fairerweise, man kann es nicht anders sagen, den Chef der SPD, Herr E. ist SPD-Mitglied, weil seine, des Innenministers, Partei mit der SPD unter der Aegide der CDU in Koalitionsverhandlungen stand. Wohl nach dem Motto: „Passt auf, Kollegen, ihr habt da ein schwarzes Schaf.“

Diese Mitteilung war, wie gesagt, fair, aber illegal.

Nun haben es  Deutschlands hochdotierte Staatsanwälte, trotz der verfassungsgemäßen Unschuldsvermutung, geschafft, aus einer Kategorie-2-Affäre folgendes zu machen: Obwohl seine Schuld noch von keinem Gericht erwiesen wurde, wurde die Lebensplanung eines Menschen zerstört. Kaum, dass die GroKo ihre Arbeit aufnahm, ging schon der erste Minister. Die CSU, auch die „Zeugen Seehofas“ genannt, ist sauer und Gabriel, der SPD-Chef, weiß nicht, wie er mit der Affäre umgehen kann.

Haben wir in diesem Lande auf dem Weg in die Bananenrepublik die Rechtsbeugerepublik ausgelassen?

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Von Friedhelm Möllmann

Friedhelm wurde im Februar 1950 in Gladbeck Zweckel geboren, zog im Alter von einem Monat nach Scholven um und wurde damit zum überzeugten Bueraner. Er ist bekennender Christ und wohl auch bekennender, weil kritischer Katholik. Schriftsetzer mit allen Gutenbergschen Würden. Gelernt hat er bei der damals besten “Bude” der Welt, K+B auf der Hagenstraße in Buer. Er ist ohne Probleme durch die Zwiespältigkeit der Jugend, hie DPSG, dort Rock’n'roll, gekommen. Er hat kein Abitur. Seit 1980 ist er verheiratet, mit mittlerweile zwei erwachsenen Nachfahren, nach 3 Herzinfarkten und einem Stammhirnapoplex ist er seit 2011 berentet und nicht mehr ganz fit – aber nur körperlich!! Er gehört keiner Partei an, wobei er den Unionsparteien, der FDP, den Piraten, den Grünen und den Linken ganz besonders nicht angehört. Nach IG Druck und Papier, nachmals IG Medien, jetzt bei IG ver.Di nur noch zum Rentnerbeitrag Mitglied. Friedhelm Möllmann verstarb im Oktober 2015.

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