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EINE KLATSCHE FÜR DIE STADT UND DIE IM RAT VERTRETENEN PARTEIEN

In Sachen „Restitution Corinth-Gemälde“ ist die  „Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (sog. Limbach-Kommission) zu einer Empfehlung gekommen, die einer politischen und moralischen Ohrfeige für die Stadt, die Verwaltung und die im Rat vertretenen Parteien gleichkommt.

In einer ausführlichen Darstellung zeigt die Limbach-Kommission die Geschichte des Bildes „Bacchanale“ von der Zwangsveräußerung des Gemäldes durch die Familie Salomon unter der Nazi-Diktatur auf, geht auf das Schicksal der Familie im Holocaust ein und stellt die  Entschädigung, die der Familie 1962 gewährt wurde, dar – ein nahezu lächerlich niedriger Betrag (12 000 DM) für den gesamten zwangsversteigerten Besitz (Immobilie, große Gemäldesammlung, Bibliothek) –  und kommt dann zu dem Schluss, dass die Erben im Entschädigungsverfahren nicht „angemessen entschädigt“ wurden, weswegen die Rückgabe des Bildes empfohlen wird.

Zugleich empfiehlt die Kommission, dass die Stadt Gelsenkirchen von den Erben 65 000 Euro als „Wertausgleich“ erhält (Ankaufspreis, Erhaltung, Pflege und öffentliche Präsentation  des Gemäldes). Dies ist übrigens genau die Summe, die die Erben im Laufe der Auseinandersetzung der Stadt bereits von sich aus angeboten hatten.

Entschieden weist die Kommission Forderungen der Stadt nach einer höheren Ausgleichszahlung bzw. nach einer Beteiligung an einem möglichen Veräußerungsgewinn zurück. Hier heißt es im Empfehlungstext der Kommission: „Eine Beteiligung der Stadt an der Wertsteigerung des Gemäldes seit 1957 ist dagegen nach Auffassung der Beratenden Kommission nicht gerechtfertigt. Für eine solche Auflage, durch die die Rückgabe an die Erben relativiert würde, gibt es weder juristische noch moralische Gründe“ (Hervorhebung durch mich, BM).

2013 hatten die Erben erstmalig die Rückgabe des 1957 von der Stadt in einer Galerie gekauften Gemäldes gefordert, was aber von der Stadt abgelehnt wurde. Im Jahre 2014 gab es mehrere Anläufe, einen Einigungsprozess in Gang zu setzen – u.a. durch das Entschädigungsangebot der Erben, das aber durch wachsende Geldforderungen der Stadt zurückgewiesen wurde. Daraufhin wandten sich die Erben an die Limbach-Kommission – und die Stadt zog nach, wohl in der Hoffnung, die Limbach-Kommission würde die Ansprüche der Erben zurückweisen.

Keine der im Rathaus agierenden Parteien hatte sich in diesem Streit an die Seite der Erben gestellt – und bis heute hat sich auch keine dieser Parteien positiv in der Öffentlichkeit zur Empfehlung der Kommission  geäußert.

Lediglich die Leiterin des städtischen Kunstmuseums jammert in der heutigen Ausgabe der WAZ über den Verlust für das Museum.

Mir scheint dieser Verlust nicht halb so groß wie der Ansehensverlust für die Stadt, die nun für ihr unappetitliches Gezerre eine Klatsche bekommen hat.

 

 

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