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Horst Seehofer hat gleich zu Beginn seiner Amtszeit als Innen- und Heimatminister  den Tiger gemacht – den Landtagswahlkampf in Bayern im Blick und die Amtseinführung  seines Nachfolgers Söder im Auge, dem er am Tage seiner Wahl damit gleich einmal die Aufmerksamkeit gestohlen hat. Mehr aber eben auch nicht! Wie so oft schon landet der Tiger als Bettvorleger, denn eine praktische Bedeutung hat seine Aussage nicht, wenn man  von der hochgekochten Debatte darüber  absieht.

Was die Bedeutung des Seehofer- Satzes angeht, hat Wolfgang Herles eigentlich alles auf den Punkt gebracht, wenn er schreibt:

„Der neue Heimatminister hat die Debatte mit dem Satz belebt: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ Das Problem mit diesem Satz ist, dass die Verneinung von Unsinn („Der Islam gehört zu Deutschland“) noch nicht zwingend Sinn ergibt. Der Mond gehört eindeutig nicht zu Deutschland. Dennoch scheint er auch hier, was nicht zu verhindern ist. Die Mitteilung, dass etwas nicht zu Deutschland gehört, löst kein einziges Problem. Und nicht jeder Debattenbeitrag trägt zur Lösung irgendeines Problems bei.“   (Quelle:https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/herles-faellt-auf/debattenkultur-beobachtungen-nebst-einigen-anmerkungen-zur-logik-der-politischen-sprache )

Nebenbei sei kurz daran erinnert, dass es beim Urheber des Satzes, nämlich dem damaligen Bundespräsidenten Wulff, noch geheißen hatte, der Islam gehöre – neben Christentum und Judentum – „inzwischen auch“ zu Deutschland, weil nämlich seit etlichen Jahren schon Millionen Muslime in Deutschland lebten. Auf diese rund 4 ½ Millionen Muslime hat sich jetzt auch Angela Merkel bezogen, als sie Seehofers Satz zurückwies, wobei sie allerdings ebenfalls Wulff ungenau zitierte.

Sowohl Wulff als auch Merkel argumentieren hier also mit der Anzahl der Muslime, um ihre These zu unterstützen. Das ist in zweierlei Hinsicht bedenklich. Erstens: Man könnte daraus schlussfolgern, dass Religionsgruppen, deren numerische Größe geringer ist, nicht zu Deutschland „gehören“. Aber andersherum wird ein Schuh daraus, denn – zweitens – die weitaus größte Gruppe unserer Bevölkerung gehört nämlich keiner religiösen Gemeinschaft an. Diese Menschen sind  Atheisten, ohne Mitgliedschaft in einer Kirche oder Agnostiker, kurz zusammengefasst: GOTTLOSE. Es ist nicht ganz einfach, diese Gruppe zahlenmäßig zu erfassen, folgt man aber Phil Zuckermann, Professor für Soziologie am Pfitzer College (Kalifornien/USA),  dann gehören zu dieser Gruppe  zwischen 41% und 49% der bundesrepublikanischen Bevölkerung, mithin etwa 35-40 Millionen Menschen (Quelle: https://fowid.de/meldung/anteile-und-anzahl-atheisten-agnostikern-gottlosen).

Der Satz  müsste folglich lauten: Die Gottlosigkeit  gehört zu Deutschland!

Aber öffnen wir das Fenster doch noch etwas weiter, um der unsinnigen Formulierung (“gehört/gehört nicht“) den Boden zu entziehen.

Das Verb „gehören“ hat zwei Hauptbedeutungen, nämlich jemandes Besitz bzw. Eigentum zu sein und ein Teil von etwas zu sein, zu etwas zählen.

Die erstgenannte Bedeutung spielt wohl hier keine Rolle, der Anspruch des Besitzes wäre zu vermessen. Die zweite Bedeutung käme schon eher in Frage, dann hieße der Satz: Der Islam ist inzwischen auch ein Teil von Deutschland ( weil hier viele Muslime leben).

Das wirft eine Frage auf, nämlich die nach der Verfasstheit Deutschlands. Was sagt das Grundgesetz dazu?

Der Artikel lautet:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Bundesrepublik definiert sich hier als demokratischer und sozialer Bundesstaat mit Organen der Gesetzgebung (Legislative= Parlament), der vollziehenden Gewalt (Exekutive=Regierung) und der Rechtsprechung, insgesamt also einer „Gewaltenteilung“. Von einer, wie auch immer inhaltlich und organisatorisch bestimmten Religion, Kirche, Glaubensgemeinschaft etc.- ist nicht die Rede. Die Bundesrepublik ist eben kein Staat, der sich über einen Glauben, welcher auch immer das sein mag, definiert. So wie etwa der Iran. Zur Verdeutlichung und zum  Vergleich  Bestimmungen der Verfassung der „islamischen Republik Iran“:
Artikel 1

Der iranische Staat ist eine Islamische Republik, für deren Errichtung das iranische Volk aufgrund seiner lang gehegten Überzeugung von der Geltung der Wahrheit und     Gerechtigkeit des Qur´an nach dem Aufbruch seiner siegreichen Islamischen Revolution unter der Führung des würdigen religiösen Oberhauptes Imam Chomeni durch eine Mehrheit von 98,2 aller Stimmberechtigten bei einer Volksbefragung am 10. und 11. Farwardin 1358 (30. und 31. März 1979) gestimmt hat.

Artikel 2

Die Islamische Republik ist eine Ordnung, die auf folgenden Glaubensgrundsätzen beruht (..).

Es folgen Glaubensgrundsätze wie Einheit Gottes, Offenbarung, Auferstehung Schöpfung etc.

Will sagen: Die Bundesrepublik definiert sich eben nicht über religiöse Aspekte, Fragen des Glaubens oder religiöse Ereignisse und Führer, sondern ohne jeglichen Verweis auf Religion.

Insofern geht ein Satz wie „Diese oder jene Glaubensrichtung gehört zu Deutschland“ völlig an der Grundlage der Verfasstheit der Bundesrepublik vorbei – und dies  unabhängig davon, dass unser Leben stark durch christliche Traditionen geprägt ist, auch jüdische Einflüsse eine Tradition haben und seit geraumer Zeit hier viele Muslime leben, die mehr oder weniger intensiv ihren Glauben praktizieren, und – das soll nicht vergessen werden – von denen rund 2,7 Millionen der sunnitischen Glaubensrichtung angehören, wogegen sich die anderen Muslime den Aleviten, Schiiten oder Ismailiten zugehörig fühlen. Vor diesem Hintergrund mag man die eine oder andere Äußerung von Herrn  Aiman Mazeyk einschätzen, dessen Organisation mit dem hochtrabenden Namen „Zentralrat der Muslime“ gerade einmal etwa 20 00 Mitglieder repräsentiert.

Unabhängig davon, dass die Bundesrepublik kein rein laizistischer Staat ist (so erbringt der Staat ja die Leistung, die Kirchensteuer einzuziehen und finanziert z.B.  kirchlich ausgerichtete Schulen etc. aus allgemeinen Steuergeldern), folgt er jedenfalls keiner religiösen Doktrin. Die Religion wird  ins Private verwiesen, weshalb es im Grundgesetz heißt:

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Der Staat garantiert also die Freiheit des Glaubens  und der Religionsausübung, verweist sie aber in den Bezirk des Privaten („Niemand darf…“). Übrigens stehen in der praktischen Umsetzung natürlich einige Glaubensregeln der Muslime durchaus im Gegensatz zu unseren Regeln des Zusammenlebens (etwa im Bereich Familie, Ehe, Erbrecht etc.) Und generell gilt:

Art 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Insofern kann der „Islam“ schon allein deshalb nicht zu Deutschland „gehören“, weil die Scharia Bestandteil des Islam ist und von gläubigen Muslimen als verbindlicher angesehen wird als weltliche Gesetze, wie etwa das Grundgesetz. In einem Beitrag von Prof. Dr. Christine Schirrmacher für die „Internationale Gesellschaft für Menschenrechte“ heißt es dazu:

„Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia ist die Gesamtheit des islamischen Gesetzes, wie es im Koran, in der islamischen Überlieferung und in den Auslegungen maßgeblicher Theologen und Juristen vor allem der frühislamischen Zeit niedergelegt wurde. Die Scharia gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (z. B. zum Ehe- oder Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (die Praktizierung der „Fünf Säulen“: Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebensowenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie der Abschluss eines Ehevertrags.“ (https://www.igfm.de/scharia/)

 

Freiheit des Glaubens heißt aber auch und in erster Linie: Freiheit, nichts zu glauben! Und Millionen deutscher Bürger – die Gottlosen – nehmen sich diese Freiheit heraus, werden aber dennoch mit Muezzin-Rufen und dem Geläut  von Kirchenglocken konfrontiert, finanzieren über die Steuern(eben nicht nur über die Kirchensteuer!!) kirchliche Einrichtungen mit, sind im Alltag daran gewöhnt, mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden, sind aber in ihrer übergroßen Mehrheit so tolerant, dass sie das akzeptieren.

Diese große Gruppe hat keinen Zentralrat, ist keinem anderen Staat (wie etwa viele türkische Muslime der Türkei) verpflichtet, wird nicht zu Integrationsrunden eingeladen oder verlangt eigene Schwimmzeiten in Badeanstalten und eigene Grillplätze oder beschwert sich darüber, dass Gottlose nicht genügend Unterstützung und Hilfen bei der Integration bekommen.

Dabei sind sie von großer Anzahl, leben schon lange hier und üben ihre Gottlosigkeit ganz privat aus!

Völlig abgesehen davon, dass mir kein Fall bekannt ist, bei dem ein mit einem Sprengstoffgürtel bewaffneter Gottloser sich inmitten einer Menschenmenge in die Luft gesprengt und dabei gerufen hat: „Es lebe die große Gottlosigkeit!“

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Heinz Niski

vertiefende Beiträge zu dem Thema…..
Das Deutsche Grundgesetz gehört in die islamische Welt:
https://youtu.be/BUIwP0t2mHQ
Der real existierende Islam gehört nicht zu Europa:
https://bundsanktmichael.org/2018/03/20/ruud-koopmans-der-real-existierende-islam-gehoert-nicht-zu-europa/

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