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Ein kleiner Fehler der Kanzlerin, die das Wörtchen NICHT vergisst!

Am gestrigen Sonntag hat Kanzlerin Merkel vor der Presse den 9-Punkte-Plan verkündet, auf den sich die Landesregierungen mit der Bundesregierung geeinigt haben. Dabei ist der Kanzlerin ein kleiner, allerdings nicht unwesentlicher Fehler unterlaufen. Sie hat beim Ablesen der neun Punkte unter Punkt 3 das Wort NICHT vergessen und dadurch diesen Punkt sinnentstellend verändert. Wie unten im Text nachzulesen ist, heißt die Bestimmung in Punkt 3, man darf nur alleine oder in Begleitung einer nicht (!) zum Haushalt gehörenden Person oder im Kreis der Familienangehörigen das Haus verlassen. Durch das Auslassen des Wortes „nicht“ wird diese Bestimmung sinnentstellt. Im Vortrag also: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren (…) im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Siehe zum Vortrag der Kanzlerin: https://www.youtube.com/watch?v=6pQgZLg0xog (Punkt 3 ab 4:47)

Ein kleiner Fehler darf auch der Kanzlerin passieren, na klar! Peinlich finde ich allerdings, dass in Nachrichtensendungen des ÖR am Abend diese Rede mit der falschen Wiedergabe des Punktes 3 auch noch verbreitet wurde – ohne Hinweis auf Merkels Fehler!

9-Punkte-Plan

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
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