Das Absurde kann jeden beliebigen Menschen an jeder beliebigen Straßenecke anspringen.“ Albert Camus
GELD! GELD! GELD!
„Nach Golde drängt,
Am Golde hängt
Doch alles.
Ach, wir Armen!“
(Goethes Faust 1, Verse 2803 f.)
Das Zitat aus Goethes Faust 1 begegnet uns häufig abgewandelt in der Fassung „Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles“. Es bezeichnet in dieser Variante die universelle Abhängigkeit von materiellen Werten, beschreibt die Gier und die verhängnisvolle Fixierung der Menschen auf Gold oder Geld. Und ist somit in dieser Fassung kaum geeignet, die Entscheidung des Rates der Stadt Gelsenkirchen zur Erhöhung der Fraktionszuwendungen moralisch zu legitimieren.
Folglich musste für den Beschluss des Rates zu den Zuwendungen und ihrer üppigen Erhöhung eine Begründung her, die vor Sauberkeit und Sterilität nur so funkelte. Eine solche Begründung war fraktionsübergreifend und auch die Einzelmandatsträger einbindend schnell gefunden: Die Kosten sind wieder einmal gestiegen! Wer hätte das auch nur ahnen können? Nur die Fraktion der AfD war einmal mehr „ahnungslos“ und kritisierte die vorgeschlagene Entscheidung mit dem Verweis auf den AfD-Vorschlag, die Zuwendungen an die Fraktionen zu kürzen.
Darauf reagierten die Sprecher der anderen Fraktionen mit dem sattsam bekannten Hinweis auf die gestiegenen Kosten (Büromitarbeiter, Sachkosten, Recherchen) und dem Ruf nach „ordentlicher Bezahlung“ und dem Argument von Peter Tertocha (GRÜNE): „Von diesem Geld sehen die Stadtverordneten Null Euro!“ Dem ist nicht zu widersprechen, denn tatsächlich sehen „von diesem Geld“ die Stadtverordneten nichts, da es im Grunde zweckgebunden an die Fraktionen geht, die gegenüber der Verwaltung nach Recht und Gesetz abrechnen müssen. Aber die Zuwendungen an die Fraktionen und Einzelmandatsträger pro Stadtverordneten werden ja ebenfalls erhöht: Von bisher 670 auf nun 900 EURO (ab dem elften Stadtverordneten von 270 EURO auf 350 EURO).
Zudem gibt es für Stadtverordnete und „Sachkundige Bürger“ auch noch Sitzungsgeld (auch für Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen) neben einer Grundpauschale. Diese beträgt 420 EURO pro Monat – zusätzlich zu den Sitzungsgeldern. Besondere Funktionsträger, etwa die Stellvertreter der Oberbürgermeisterin, Ausschussvorsitzende, Mitglieder in Aufsichtsräten etc. bekommen zusätzliche Bezüge.***
In den Fraktionen gibt es Regelungen, die vorsehen, dass die Mandatsträger einen bestimmten Teil ihrer Bezüge an die „Mutterpartei“ abführen (steuerlich anmeldbar) und so ihr zu versteuerndes Einkommen „senken“.
Aber ganz unabhängig vom Zahlenwerk und den Details der „neuen“ Regelungen: Dass die „Viererbande“ aus SPD, CDU, FDP und GRÜNEN nichts Besseres zu tun hat, als erst einmal die Zuwendungen an die Fraktionen zu erhöhen, hinterlässt schon ´mal einen faden Geschmack im Mund.
Ein guter Start sieht jedenfalls anders aus!
***Artikel von Sinan Sat aus dem Herbst 2025 zu den (bisherigen) Bezügen der Stadtverordneten und Funktionsträger:
https://www.waz.de/lokales/gelsenkirchen/article409785314/lohnt-sich-das-so-viel-geld-bekommen-lokalpolitiker.html



Nein, die Sichtweise ist falsch. Es handelt sich hierbei doch um Schmerzensgelder. Parlamentsarbeit ist kein Spaß, es tut weh, da braucht es reichlich Entschädigung für die letzten, die sich in diese Gremien hineinwagen.