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Beim Zahnarzt

Zahnarztbesuch.

Der alte ist in Rente gegangen. Dort war ich 30 Jahre in Behandlung.

Der / die neuen sind sehr freundlich. Nur der Bärtige, der an der Anmeldung sitzt und die Termine vergibt, hat kein Lächelgen vom lieben Gott bekommen. Na ja, eher von Allah.

Der Arzt selber lächelt nicht nur, sondern lacht herzhaft während unseres Einstimmunsgsmalltalks.

Haben Sie schon einmal Parodontose gehabt?

Nein.

Gut, dann machen wir eine Panoramaaufnahme.

Ah, Sie haben ein neues Gerät?

Ja. Es dauert nur 2 Minuten.

Wollen Sie nicht erst einmal in den Mund schauen, ob ich wirklich Parodontose habe?

Das sehen wir danach.

2 Minuten später.

Das sieht ja alles ganz gut aus bei Ihnen.

Ach..

Nur diese Füllung ist nicht mehr perfekt. Lassen Sie sich einen Termin geben, dann machen wir eine professionelle Zahnreinigung und die Füllung. Die Zahnreinigung kostet 95 Euro und die Füllung 100.

Ach, zahlt die Krankenkasse keine Füllungen mehr?

Doch, aber die sind sehr schlecht, die halten nicht.

Ohh, dann finanziert die Krankenkasse ja Körperverletzung.

Tjjaaa… aber die Füllung ist aus besserem Material und die wird ja auch von vorne und ein bisschen von hinten gemacht.

Ach….

Also, wir sehen uns, holen Sie sich einen Termin.

Wir sehen uns?

Vielleicht.

Oder auch nicht.

 

 

In der zahnärztlichen Routine ist die Anfertigung einer Panoramaaufnahme (auch OPT oder OPG für Orthopantomogramm genannt) kein standardmäßiger Teil jeder Kontrolle, wie etwa das bloße In-den-Mund-Schauen.

Ob ein OPG gemacht wird, unterliegt einer strengen medizinischen und rechtlichen Abwägung. Hier ist die Einordnung:

1. Die „Rechtfertigende Indikation“

In Deutschland schreibt die Strahlenschutzverordnung vor, dass Röntgenaufnahmen nur gemacht werden dürfen, wenn sie eine „rechtfertigende Indikation“ haben. Das bedeutet: Der Nutzen für dich muss das Risiko der Strahlenbelastung überwiegen.

Ein Panorama-Röntgenbild wird meist in folgenden Fällen gemacht:

Erstuntersuchung: Wenn du neu in einer Praxis bist, um den Status quo von Knochen, Wurzeln und Weisheitszähnen zu erfassen.

Verdachtsmomente: Wenn der Arzt bei der manuellen Kontrolle tiefe Karies, Entzündungen an der Wurzelspitze oder Probleme mit dem Kieferknochen vermutet.

Zeitlicher Abstand: In der Regel wird ein OPG etwa alle 2 bis 5 Jahre zur allgemeinen Überwachung erstellt, sofern keine akuten Probleme vorliegen.

2. Unterschied: Panorama vs. Bissflügelaufnahme

Oft verwechseln Patienten das Panorama-Röntgen mit den sogenannten Bissflügelaufnahmen.

Panorama (OPG): Zeigt den gesamten Kiefer, alle Zähne, Kieferhöhlen und Gelenke. Gut für den Überblick, aber oft zu ungenau, um kleine Kariesstellen zwischen den Zähnen zu finden.

Bissflügel (kleines Röntgen): Diese werden bei Routinekontrollen deutlich häufiger gemacht (etwa alle 2 Jahre), da sie speziell den Zahnzwischenraum zeigen, den der Zahnarzt mit der Sonde nicht einsehen kann.

3. Abrechnung (Krankenkasse)

Gesetzlich Versicherte: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein OPG, wenn es medizinisch notwendig ist. Eine reine „Wunschaufnahme“ ohne Befundverdacht wird nicht übernommen.

Privat Versicherte: Hier wird oft großzügiger geröntgt, aber auch hier muss der Arzt eine medizinische Begründung in der Rechnung angeben.

Zusammenfassung

Wenn du keine Beschwerden hast und dein letztes großes Röntgenbild erst ein Jahr alt ist, gehört es nicht zur Routine. Ist dein letztes Bild jedoch viele Jahre her oder stehen größere Eingriffe an, ist es ein wichtiger Teil der Vorsorge.

 

 

Eigentlich sollten bei diesem Dritttermin zwei seitliche „Stützfüllungen“ gemacht werden, die unglaublich wichtig sein sollen, aber nach einigen Wochen  – wichtig oder nicht – abfallen.

Keine Rede mehr von diesem wichtigen Eingriff. Merkwürdig. Ob ich es überlebe? Aber eine verdachtsfrei angefertigte Panoramaaufnahme.

Ich bin heute nicht dümmer geworden.

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