„Das Absurde kann jeden beliebigen Menschen an jeder beliebigen Straßenecke anspringen.“ Albert Camus
KNAPP DANEBEN IST AUCH VORBEI!
KNAPP VORBEI IST AUCH DANEBEN!
DER KNAPPE SPRACH: DANN EBEN NICHT!
DER SPRECHER: DIE EIBE (TAXUS BACCATA) IST KEINE EBE!
DER KNABE: ICH KANN VOR LAUTER EIBEN DAS EBEN NICHT MEHR SEHEN!
Die kleine Sprachspielerei zu Beginn ist nur ein Ablenkungsmanöver. Ich könnte auch sagen: Ein Köder (nicht Köter!) wurde ausgelegt, damit Sie vielleicht anbeißen, weil Sie natürlich wissen wollen, um was es in diesem Beitrag geht.
Jedenfalls nicht um die Eiben oder um das EBEN, das kein Baum ist, aber die Funktion des Adjektivs, des Adverbs oder des Partikels übernehmen kann. Das EBEN kommt im EBENbild vor und im Wort EBENbürtig. EIBEN gibt es Wald. Auf den Britischen Inseln soll es Eiben-Arten geben, die 2000 Jahre alt sind. Eiben enthalten das hochgiftige Taxin. Alles klar!?
Dann können wir uns ab jetzt dem Wesentlichen zuwenden. Also dem Schmu mit Corona! Und da ist es so, dass nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit Dutzende (oder doch eher Hunderte?) von Verfahren vor Verwaltungsgerichten laufen, in denen es um die kriminelle Energie im Kontext von Corona geht.
Im Zuge der Corona-Panik wurde, ab einem bestimmten Zeitpunkt getestet und geimpft, dass es eine Freude war. Und jeder, der es schlau anfangen konnte, konnte ein Test-Zentrum eröffnen, wenn es mit dem Taxi-Unternehmen, der Wurstbratbude oder dem Haarstudio ´mal gerade nicht so gut lief. Voraussetzung: Um den entsprechen Betrag für die Test- und Festspiele ersetzt zu bekommen, musste man bei den Kassenärztlichen Vereinigungen, von denen es in NRW zwei gibt, eine Bescheinigung mit Namen und Unterschrift des Geimpften vorlegen. Dieser Geimpfte konnte sich dann ganz sorglos auf eine Parkbank setzen oder eine Gaststätte aufsuchen. Oder mit dem Ruderboot über den Berger See in Gelsenkirchen-Buer schippern. Er hatte seine Bescheinigung in der Tasche.
Nun ist es aber so, dass viele der Untersuchten nicht brav ihren Zettel ausgefüllt haben, die Testbuden aber an die Kassenärztlichen Vereinigungen eifrig Rechnungen für die durchgeführten Test eingesandt haben. Fehlen aber die Angaben zu den Getesteten, schütten die Kassenärztliche Vereinigungen kein Geld aus – die erhoffte Einnahme bleibt aus. Da muss man dann den Klageweg beschreiten.
Was aber das nächste Problem aufwirft: Die Verwaltungsgerichte sind wegen der schieren Masse an Verfahren einfach überfordert. Kurz: Sie kommen mit dem Abarbeiten nicht hinterher. In Gelsenkirchen sind (Stand heute) von 69 Verfahren noch 43 anhängig, also nicht bearbeitet.
Wie sollen die Damen und Herren Juristinnen und Juristen aber nun ganz praktisch verfahren, wenn selbst kleinere Angaben fehlen oder sonstige Mängel auf den Abrechnungen festgestellt werden? Soll man NICHTS auszahlen oder zumindest einen Teilbetrag? Corona-Tests und die Ausstellung entsprechender Zertifikate sollten für die Getesteten kostenlos sein! Wer ist nun aber für die Übernahme der Kosten zuständig?
Und wir reden hier nicht über Cent-Beträge. Im Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch 48 Verfahren abzuarbeiten. Der Gesamtstreitwert liegt – in Düsseldorf – bei 23 Millionen EURO! Und das ist weder eine Eibe. Noch eine Esche. Und erst recht kein Eben!
Bei all diesem rechtlichen Gegurke – und natürlich sollen die ehrlichen Testzentrum-Betreiber ihr Geld bekommen – soll doch bitte eines nicht übersehen werden:
Verantwortlich für den ganzen Mumpitz – die Test-Hysterie, die Anschaffung von Masken, die Kontaktverbote und absurden Vorschriften und all den anderen Käse – waren die damalige Bundesregierung, das RKI und die Lautsprecher in den Redaktionsstuben der Zeitungen, der Rundfunkstationen und Fernsehsender. Eine Aufarbeitung der Corona-Zeit ist das überhaupt nicht!
Eher ein Ablenkungsmanöver!
Esche hin, Eibe und EBEN her!



