Friedhof

FROHE BOTSCHAFT (41)

Gelsenkirchener Horror: von aufschwimmenden Särgen und einer instinktlosen Verwaltung Nichts ist umsonst. Auch der Tod nicht, denn der kostet bekanntlich das Leben. Und natürlich Friedhofsgebühren. Die sind in Gelsenkirchen glasklar geregelt oder, besser formuliert, auf den Zentimeter genau kalkuliert, nämlich in der „Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Gelsenkirchen in der 24. Änderungssatzung vom 8.12.2023.“*** Dort

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