Mörder und Nazis! Und die Frauen?

Unser Strafgesetzbuch weist in sprachlicher Hinsicht eine Besonderheit auf. Unter den einzelnen Paragraphen, die einen Straftatbestand aufführen, wird zunächst die Tat definiert und dann die entsprechende Strafe genannt. Als Beispiel sei der „Diebstahl“ genannt. Da heißt es in § 242: „ (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache […]

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