Vorbildlich! Neue EU-Verordnungen erstmals in Gelsenkirchen umgesetzt
Verordnung (EU) Nr. 184-XA-KT37B/2026 über Hundekot‑Verbotsschilder in und an öffentlichen Menschen vorbehaltenen Ausscheidungsverrichtungsstationen im Freien. Art. 1 Diese Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Menschen vorbehaltenen Ausscheidungsverrichtungsstationen im Freien und in Anlagen innerhalb der Union. Art. 2 An jedem Zugang und an jeder Außenwand ist mindestens ein deutlich erkennbares Verbotszeichen „Hundekot verboten“ mit standardisiertem Piktogramm
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